Altersvorsorge; Bausparkasse; Darlehen; Eigenheimzulage; Verwendung
Rechtsfrage
Stellt die Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus dem nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Einzahlung in einen Bausparvertrag in der Ansparphase, mit dem Zweck eine frühere Zuteilungsreife des Bausparvertrages zu erreichen, um damit in der Zukunft das für die Anschaffung des Wohnungseigentums eingesetzte Darlehen abzulösen, nach der bis zum geltenden Rechtslage keine wohnungswirtschaftliche Verwendung dar, weshalb die Entnahmebewilligung insoweit für unwirksam zu erklären ist?
Gesetze: EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 92b, EStG § 93 Abs 1 S 1, EStG § 94 Abs 2 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2018): EFG 2018, 1710
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
MAAAH-03624