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Fluggastrechte im Luftverkehr
Aus gegebenem Anlass informiert die Bundesregierung über Fluggastrechte im Luftverkehr.
Der Flug verspätet sich oder wird sogar gestrichen - grundsätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Will die Fluggesellschaft nicht zahlen, helfen Schlichtungsstellen. Ohne finanzielle Entschädigung müssen jedoch jene auskommen, die von "außergewöhnlichen Umständen" - wie Streiks - betroffen waren.
Fluggäste in der EU haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet. Voraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist - etwa bei technischen Problemen.
Je nach Flugdistanz und Reiseziel liegt der Entschädigungsbetrag bei Verspätungen ab drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro.
Bei Flügen inn...