Mittelstandsfinanzierung im Niedrigzinsumfeld – ein trügerisches Paradies?
Das sollten Sie Ihren Mandanten raten
Niedrigzinsen, Nullzinsen, Negativzinsen – es geht stetig bergab. Doch selbst das Fluten der Finanzmärkte der EZB in Höhe von mittlerweile monatlich 80 Mrd. € hat noch nicht die gewünschten Reaktionen gebracht: Weder hat die Kreditnachfrage spürbar zugenommen, noch ist die Inflationsrate auch nur in die Nähe von 2 % gestiegen. Dies bedeutet, dass eine Abkehr von der Niedrigzinsphase nicht absehbar ist. Die Schlussfolgerung: Mittelständische Unternehmensfinanzierung muss sich darauf einstellen und entsprechend ausrichten. Für Kreditnehmer auf den ersten Blick „paradiesische“ Zustände, für Sparer „beängstigende“ Aussichten, und selbst Banken kommen in (Ertrags-)Schwierigkeiten. In diesem Umfeld haben Sie die – nicht einfache – Aufgabe, Ihren Mandanten Empfehlungen auszusprechen.
I. Was Kredite (doch noch) kosten
Auch wenn der Finanzminister Geld zum Nulltarif (teilweise sogar noch günstiger) bekommt, trifft dies auf den Mittelstand zwangsläufig nicht zu. Kredite sind zwar billig, kosten aber immer noch Geld in Form von Zinsen – je nach Bonität etwas weniger oder auch etwas mehr. Der unbefangene Betrachter reibt sich verwundert die Augen, wenn er angesichts dieser Sachlage liest, dass Privatleute für einen Kontokorrentkredit teilweise über 10 % p. a. bezahlen müssen, obwohl Geldanleger von den Banken (so gut wie) keine Zinsen mehr bekommen. Betrachtet man die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank, dann sind aktuell folgende Zinssätze marktüblich (Quelle: Zinsstatistik Deutsche Bundesbank im Monatsbericht Juni 2016):
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Übersicht 1: Höhe der Kontokorrentkredite (Stand: Juni 2016) | |
KK-Kredite (Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften): | 3,83 % |
KK-Kredite an private Haushalte: | 8,70 % |
Sucht man im Internet nach günstigen Finanzierungsangeboten, findet man z. B. folgende Hypothekenzinsen (Quelle: FMH, Stand: Juni 2016):
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Übersicht 2: Hypothekenzinsen (Stand: Juni 2016) | |
5 Jahre fest: | 0,92 % |
10 Jahre fest: | 1,04 % |
15 Jahre fest: | 1,58 % |
20 Jahre fest: | 1,81 % |
30 Jahre fest: | 2,12 % |
Berücksichtigen Sie dabei aber Folgendes:
Das sind die besten Angebotskonditionen, die nur bei bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommen, aber nicht von allen Kreditsuchenden erfüllt werden können, wie beispielsweise eine erstrangige grundbuchliche Absicherung.
Die tatsächlich zum Einsatz kommenden Zinskonditionen sind bonitätsabhängig und schwanken deshalb je nach Ratingeinstufung des Kreditnehmers.
Selbst wenn Ihre Mandanten alle Voraussetzungen für die Gewährung von niedrigen Zinsen erfüllen, sollten sie sich nicht dazu verleiten lassen, nur aufgrund der niedrigen Zinsen eine neue Investition einzugehen, die sich betriebswirtschaftlich eigentlich nicht „rechnet“.
Erinnern Sie Ihre Mandanten daran, dass auch billige Kredite – vielleicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt – wieder zurückzuzahlen sind. Nur wenn der Finanzierungszweck wirtschaftlich sinnvoll ist bzw. es zu werden verspricht, sollte eine Kreditaufnahme erfolgen.
II. Niedrigzinsphase – ein Problem nicht nur für Anleger
Das eigentliche Problem haben in einer Niedrigzinsphase die Anleger/Sparer, denn der erhoffte Zuwachs an Zinsen bleibt aus. Während sich bei 3 % Zinsen p. a. nach 24 Jahren das Kapital verdoppelt, wächst das Kapital bei nur 0,25 % (positiven) Zinsen p. a. im gleichen Zeitraum nur noch um rund 6 %. Das sind dramatische Auswirkungen, wenn es um die Altersvorsorge geht.
Niedrige Zinsen können aber auch für Kreditnehmer gefährlich werden. Ist der Drang nach einem möglichst niedrigen S. 271Zinssatz stark ausgeprägt, ist die Wahl der Festschreibungsdauer entscheidend: Variabel ist meist am günstigsten, drei oder fünf Jahre fest sind i. d. R. günstiger als zehn oder fünfzehn Jahre. Je nach Angebot beträgt der Unterschied ein bis zwei Prozentpunkte.
Bei einer kurzen Festschreibungsdauer besteht die Gefahr, dass nach Ablauf der Zinsfestschreibung die Restschuld noch entsprechend hoch ist. Verhindert werden kann die hohe Restschuld nur durch sehr hohe Tilgungsraten. Sind diese jedoch nicht zu leisten, können Schwierigkeiten auftreten, wenn nach Ablauf der (kurzen) Zinsfestschreibung die Zinsen wieder spürbar steigen sollten und die Rentabilität keinen höheren Kapitaldienst abdeckt.
Ein Darlehen über 500.000 € mit einem Zinssatz von 2,0 % und einer 2 %-Tilgung – also mit insgesamt 4 % Belastung – verursacht einen Kapitaldienst von 20.000 € jährlich. Bei unveränderten Konditionen beträgt die Laufzeit 34 Jahre und 9 Monate. Ändert sich der Zinssatz nach 5 Jahren, beträgt die Restschuld noch 447.460 €, ändert er sich nach 10 Jahren liegt sie bei 389.490 € und nach 15 Jahren immerhin noch bei 325.238 €. Jetzt kommt es darauf an, welche Zinssatzveränderung der Kreditnehmer „verkraften“ kann, ohne in Schwierigkeiten zu kommen, denn die Restschuld ist relativ hoch.
Unterstellen wir, dass anstelle von 2 % Tilgung 5 % Tilgung geleistet werden, dann beträgt die Restschuld nach 5 Jahren 368.651 €, nach 10 Jahren 223.500 € und nach 15 Jahren 63.067 €. Steigen in diesem Fall die Zinsen spürbar, ist das Restschuldrisiko deutlich geringer als bei einer Tilgungsrate von 2 %.
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Anfängliche Tilgung | Dauer Zinsbindung | Restschuld bei Ablauf der Zinsbindung | Jahresrate (Zinsen + Tilgung) | Laufzeit |
2,00 % | 5 Jahre | 447.460 € | 20.000 € | 34 Jahre, 9 Monate |
10 Jahre | 389.490 € | |||
15 Jahre | 325.238 € | |||
5,00 % | 5 Jahre | 368.651 € | 35.000 € | 16 Jahre, 11 Monate |
10 Jahre | 223.500 € | |||
15 Jahre | 63.067 € |
Generell empfiehlt es sich, auf „Nummer sicher“ zu gehen und die Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos zu begrenzen. Die richtigen Antworten sind nur individuell zu finden. Kreditnehmer sollten wegen eines aktuellen und kurzfristigen Vorteils kein im Endeffekt unkalkulierbares und vielleicht sogar existenzbedrohendes Risiko eingehen.
III. Empfehlungen für Ihre Mandanten
1. Grundsatzüberlegungen: Konditionen, Laufzeit und Risiko
Maßgeblich für die Höhe des Zinssatzes ist die Bonität des Kreditnehmers, die anhand einer Ratingeinstufung festgestellt wird. Danach kommen die Dauer der Zinsfestschreibung, die Sicherheiten und die Laufzeit. Derzeit gilt generell: Je länger die Dauer der Zinsfestschreibung, desto höher ist der Zinssatz. Erstklassige Kreditsicherheiten führen zwar nicht zu einer besseren Ratingeinstufung, aber u. U. zu einem günstigeren Zinssatz – wegen des geringeren Ausfallrisikos der Bank. Ihre Mandanten sollten folgende fünf wichtige Punkte beachten:
Checkliste (Download als Word-Dokument)
Checkliste: Das sollten Sie bei Kreditengagements beachten
Holen Sie mehrere konkrete Angebote ein.
Vergleichen Sie anhand des Effektivzinssatzes.
Wählen Sie die Dauer der Zinsfestschreibung unter Risikogesichtspunkten.
Achten Sie auf die Höhe der Restschuld bei Ablauf der Festschreibungsdauer.
Wählen Sie eine Tilgungsquote, die nicht nur zu einer tragbaren Kapitaldienstrate, sondern auch zu einer tragbaren Restschuldquote bei Ablauf der Festschreibungszeit führt.
2. Inventur bestehender Finanzierungen
Empfehlen Sie Ihren Mandanten, den Ist-Zustand ihrer bestehenden Finanzierungen im Rahmen einer Inventur übersichtlich zu erfassen. Folgende Daten sind wichtig:
Betrag/Limit,
Kreditart,
Ursprungs- und Restlaufzeit,
Zinssatz,
Dauer der Festschreibung,
Kündigungsfrist.
Jetzt können Sie bzw. Ihre Mandanten quasi auf den ersten Blick erkennen, ob Handlungsbedarf besteht (hohe Zinsen) sowie ob und welche Handlungsmöglichkeiten (Festschreibungsdauer, Kündigungsfrist etc.) gegeben sind.
Müller/Sander, Die Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht, NWB-BB 9/2013 S. 274 NWB SAAAE-42936
3. Keine existenzgefährdenden Risiken eingehen
Erwirtschaften Kreditnehmer einen freien Jahresüberschuss von 250.000 €, können sie ein Zinsrisiko von 50.000 € sicherlich „verkraften“. Erzielen sie aber „nur“ einen Überschuss von 50.000 €, dann werden 50.000 € Zinsrisiko existenzbedrohende Schwierigkeiten auslösen. Raten Sie Ihren Mandanten daher dazu, kritisch abzuwägen, welche Risiken speziell für sie verkraftbar sind und welche nicht. Sicherheit hat Vorfahrt!
Momentan hat man den Eindruck, dass Zinsen keine Rolle mehr spielen (sollen), da sie weitgehend abgeschafft sind. Es ist eine spannende Frage, wie lange das so bleiben wird. Und können die Zinsen auch wieder steigen? Ja, sie können nicht S. 272nur, sondern sie werden auch wieder steigen. Es erscheint mehr als unwahrscheinlich, dass Geld in Zukunft keinen Preis mehr haben wird. In der Niedrigzinsphase müssen also die Weichen so gestellt werden, dass sie auch in einer „Normalphase“ in die richtige Richtung führen.
4. Grundsätze einer seriösen Unternehmensfinanzierung beachten
Achten Sie darauf, dass Ihre Mandanten sich nicht nur von niedrigen Zinsen, sondern in erster Linie von seriösen Finanzierungsgrundsätzen leiten lassen. Die Einhaltung dieser Finanzierungsgrundsätze ist zwar keine Garantie, aber zumindest eine gute Voraussetzung für ein finanzielles Wohlbefinden:
Checkliste (Download als Word-Dokument)
Checkliste: Finanzierungsgrundsätze
Finanzieren Sie neben dem Anlagevermögen auch noch den Teil des Umlaufvermögens langfristig, der – da dauerhaft vorhanden – ebenfalls langfristig Kapital bindet.
Passen Sie die Kreditlaufzeiten der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des finanzierten Wirtschaftsgutes an.
Richten Sie Kreditlinien am Spitzenbedarf aus.
Prüfen Sie, ob die tatsächlichen Kapitaldienstleistungen im Rahmen der Kapitaldienstfähigkeit liegen.
Richten Sie Zinsfestschreibungszeiten an der Kapitaldienstfähigkeit aus.
Vgl. zur Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit
Exler/Situm, Praxisbeispiel: Finanzierungsstrukturbewerten mithilfe der Kapitaldienstfähigkeit, NWB-BB 6/2014 S. 172 NWB HAAAE-65177,
Herke, Bonität nachweisen mit Kapitaldienstfähigkeit und Cashflow-Rechnung, NWB-BB 4/2010 S. 111 NWB DAAAD-39698.
5. Variabel oder Festschreibung?
Bleibt noch die Frage: Soll man die Zinsen festschreiben oder doch lieber variabel finanzieren in der Hoffnung, dass der Zins noch weiter sinkt? Es geht um die persönliche Zinsstrategie: Wie lange variabel? Wann und wie lange fest? Dabei handelt es sich um Fragen, die niemand verlässlich beantworten kann. Grundsätzlich könnte Folgendes gelten: Solange sich selbst am fernen Horizont keine Spuren von Zinserhöhungstendenzen ausmachen lassen, kann man getrost variabel bleiben. Aber auch dabei bleibt ein Problem ungelöst: Wer kann schon zuverlässig kurzfristige Zinsbewegungen und Gegenbewegungen von einer Trendwende unterscheiden?
Wer diese Risiken vermeiden will, sollte festschreiben und zwar so lange, bis auch (kräftig) steigende Zinssätze dank einer dann niedrigen Restschuld gut verkraftbar sind.
Das zu finanzierende Wirtschaftsgut bestimmt die Nutzungsdauer und Finanzierungslaufzeit. Jetzt kann auch die Festschreibungsdauer definiert werden.
Wird eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren angeschafft, kommt nur ein Darlehen mit 5-jähriger Laufzeit und ebenso langer Zinsfestschreibung in Frage.
Hat das zu finanzierende Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer von 15 oder 20 Jahren, ist auch eine entsprechende Laufzeit und Zinsfestschreibung zu wählen – es sei denn, der freie Netto-Cashflow ist (dauerhaft) so hoch, dass eine kürzere Laufzeit verantwortbar ist. Für diesen Fall kann aber auch die Vereinbarung von außerplanmäßigen Tilgungsmöglichkeiten helfen.
Aus Sicherheitsgründen sollte also über die gesamte Laufzeit der Zins festgeschrieben werden. Wird eine Festschreibungszeit von über zehn Jahren vereinbart, kann nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ohnehin kostenfrei gekündigt werden.
Wie sich die Laufzeit eines Kredites in Abhängigkeit von Zins- und Tilgungssatz verhält, verdeutlicht Übersicht 3.
Laut Statistik werden die meisten Immobiliendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren vereinbart, obwohl die fünfjährige Zinsfestschreibungsfrist die günstigsten Konditionen bietet. Möchte der Kreditnehmer variabel oder nur mit kurzer Zinsfestschreibungszeit finanzieren, aber trotzdem nicht ohne Sicherheitsnetz arbeiten, kann er zu einem sog. Forward Darlehen greifen. Damit sichert er sich gegen Gebühr den heutigen niedrigen Zinssatz schon für zukünftige Anschlussfinanzierungen.
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Übersicht 3: Entwicklung der Laufzeit in Abhängigkeit von Zins- und Tilgungssatz (Kreditbetrag: 500.000 €, J = Jahre, M = Monate) | |||||||
Zinssatz | Tilgungssatz | ||||||
1,00 | 2,00 | 3,00 | 4,00 | 5,00 | 6,00 | 7,00 | |
1,00 | 69 J., 5 M. | 40 J., 7 M. | 28 J., 10 M. | 22 J., 4 M. | 18 J., 3 M. | 15 J., 6 M. | 13 J., 5 M. |
1,75 | 57 J., 11 M. | 36 J., 0 M. | 26 J., 4 M. | 20 J., 10 M. | 17 J., 2 M. | 14 J., 8 M. | 12 J., 10 M. |
2,00 | 55 J., 0 M. | 34 J., 9 M. | 25 J., 7 M. | 20 J., 4 M. | 16 J., 11 M. | 14 J., 5 M. | 12 J., 7 M. |
2,50 | 50 J., 2 M. | 32 J., 6 M. | 24 J., 4 M. | 19 J., 6 M. | 16 J., 3 M. | 14 J., 0 M. | 12 J., 3 M. |
3,00 | 46 J., 4 M. | 30 J., 7 M. | 23 J., 2 M. | 18 J., 9 M. | 15 J., 9 M. | 13 J., 7 M. | 11 J., 11 M. |
4,00 | 40 J., 4 M. | 27 J., 7 M. | 21 J., 3 M. | 17 J., 5 M. | 14 J., 9 M. | 12 J., 10 M. | 11 J., 4 M. |
5,00 | 35 J., 11 M. | 25 J., 2 M. | 19 J., 8 M. | 16 J., 4 M. | 13 J., 11 M. | 12 J., 2 M. | 10 J., 10 M. |
6,00 | 32 J., 7 M. | 23 J., 2 M. | 18 J., 5 M. | 15 J., 4 M. | 13 J., 3 M. | 11 J., 7 M. | 10 J., 5 M.S. 273 |
Schwitte/Linke, Forward-Darlehen: So sichern Sie sich den aktuell niedrigen Zins für zukünftige Kredite, NWB-BB 10/2012 S. 301 NWB EAAAE-16610
Letztendlich muss jeder Kreditnehmer für sich selbst entscheiden, welches Maß an Risiko er aus Zinsänderungen auf sich nehmen möchte oder kann. Sichere Regeln gibt es nicht.
6. Kündigungsmöglichkeiten und -fristen beachten
Als Berater sollten Sie Ihre Mandanten auf die Bedeutung und Möglichkeiten von Zinsfestschreibungsvereinbarungen hinweisen und deren Auswirkungen anhand von Modellrechnungen aufzeigen.
Abgesehen davon, dass Kontokorrentkredite jederzeit, d. h. ohne Einhaltung einer Frist, kündbar sind, gibt es für Darlehen entsprechende zu beachtende Kündigungsfristen:
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Übersicht 4: Kündigungsfristen von Darlehen | |
Zinsfestschreibung | Kündigungsfrist |
Keine (also variable Zinsen) | jederzeit mit einer Frist von drei Monaten |
bis zu einem Jahr | zum Ablauf der Festschreibung |
über einem Jahr | mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ablauftermin |
über zehn Jahre | nach Ablauf mit einer Frist von sechs Monaten |
7. Darlehen gegen Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzahlen?
Haben Kreditnehmer noch Darlehen mit (relativ) hohen Zinssätzen, besteht der – verständliche – Wunsch, diese Darlehen durch zinsgünstigere abzulösen. Banken sind zu einer vorzeitigen Rücknahme der Darlehensbeträge beispielsweise aber nur verpflichtet, wenn ihr Kreditnehmer das belastete Grundstück verkauft oder wenn eine andere Bank es – im Gegensatz zur bisherigen Bank – beleihen will.
Ansonsten kann das Kreditinstitut nach seinen Maßstäben frei entscheiden, ob es eine vorzeitige Rückzahlung akzeptiert. Ist das der Fall, verlangt es fast immer eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll der Bank den Schaden entgelten, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Wie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat, ist in mehreren höchstrichterlichen Urteilen nachzulesen. Ob und wann sich eine vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung lohnt, kommt auf die folgenden Eckpunkte an:
bisheriger Zinssatz,
neuer Zinssatz,
Restlaufzeit der bisherigen Festschreibung und
neue Festschreibungsdauer.
Als Berater sollten Sie für Ihre Mandanten eine entsprechende Berechnung durchführen, um zu prüfen, ob sich die vorzeitige Rückzahlung lohnt. Vgl. für ein Berechnungsbeispiel Herke, Umschuldung bestehender Kredite jetzt überprüfen, NWB-BB 10/2012 S. 295 NWB YAAAE-17380.
8. Basel III und die Fristentransformation: Einschränkungen bei langfristigen Finanzierungen
Machen Sie Ihre Mandanten darauf aufmerksam, dass sich die Situation bei langfristigen Finanzierungen mit langfristiger Zinsfestschreibung durch die noch in der Umsetzungsphase befindlichen Vorschriften von Basel III nachteilig auf künftige Finanzierungsvorhaben auswirken wird.
Von den Basel III-Vorschriften zur künftigen Liquiditäts- und Bilanzstruktur wird insbesondere die „Net Stable Funding Ratio“ (NSFR) – also die Forderung nach Fristenkongruenz zwischen Anlagen und Verbindlichkeiten – Auswirkungen auf langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibung haben. Eine heute typische Bank-Bilanzstruktur mit hohem Bestand langfristiger Firmenkundenkrediten und länger laufenden eigenen Anlagen bei einem gleichzeitig hohen Anteil kurzfristiger Kundeneinlagen ist nach Einführung und Umsetzung der NSFR kaum noch möglich. Hier wird es zu einer spürbaren Einschränkung der Fristentransformationsmöglichkeiten kommen. Das bedeutet: Weniger langfristige Darlehen mit langfristiger Zinsfestschreibung.
So erfreulich die niedrigen Zinsen für Kreditnehmer auch sind – sie werfen trotzdem einige individuell zu beantwortende Fragen auf. Für Schnäppchenjäger stellt sich die Frage „Soll ich zunächst mit variablem Zinssatz finanzieren, um bei weiteren Zinssenkungen einen noch günstigeren Zinssatz zu erreichen?“ Oder: „Macht es Sinn, eine Zinsfestschreibung auf fünf Jahre zu wählen, um den derzeit günstigsten Zinssatz zu bekommen?“
Sicherheitsorientierte Kreditnehmer sollten die Zinsen so lang festschreiben, dass die Restschuld bei Ablauf der Festschreibungszeit nur noch so hoch ist, dass ein dann auch höherer Zinssatz nicht mehr zum Risiko wird. Als Berater sollten Sie dem Sicherheitsgedanken einen hohen Stellenwert einräumen.
Fundstelle(n):
NWB-BB 9/2016 Seite 270
MAAAF-80156
