Lohnsteuer | Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (OFD)
Die OFD Karlsruhe hat auf ihren Internetseiten einen Katalog mit häufig gestellten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zusammengestellt.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2010 wird von den Gemeinden keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Diese soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Entgegen anders lautenden Presseberichten hat die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) keine Auswirkungen auf das angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Arbeiten der Finanzverwaltung für den planmäßigen Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) weiterverfolgt. Die Regelungen sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden, so dass das dauerhafte Verfahren dann durch das elektronische Verfahren abgelöst wird. Es bleibt also für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012. Darauf weist das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten hin. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Hinweis: Die sog. FAQ-Liste sowie weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der OFD Karlsruhe unter der Rubrik „Aktuelle Informationen“. Zur Homepage der OFD gelangen Sie hier.
Quelle: OFD Karlsruhe online
Fundstelle(n):
MAAAF-42358