Betriebsausgabe; Kleidung; Private Lebensführung
Rechtsfrage
Handelt es sich bei dem schwarzen Anzug, der schwarzen Damenbluse und dem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben abziehbar sind?
Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 12 Nr 1, UStG § 15 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 203
LAAAH-00023