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Online-Nachricht - Freitag, 10.02.2017

Stillhalterprämien und Barausgleich bei Optionsgeschäften

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Stillhalterprämien und der Zahlung eines Barausgleichs bei Optionsgeschäften hat sich die Rechtslage ab 2009 geändert. Seit 2009 führt die Stillhalterprämie zu Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Zahlung eines Barausgleichs zu einem Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bis einschließlich 2008 waren derartige Einnahmen und Zahlungen den Spekulationseinkünften zuzuordnen.

Hintergrund: Ein Optionsgeschäft kann nicht nur durch den Erwerb einer Option, sondern auch durch Einräumung einer Option begründet werden. Man spricht dann von einem Stillhalter, der für die Einräumung der Option eine Stillhalterprämie erhält. Dafür muss er am Ende der Laufzeit der Option die Differenz zwischen dem Schlussabrechnungspreis und d...