Lohnsteuer | Ende der Lohnsteuerkarte naht (DStV)
Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Hierzu führt der DStV weiter aus: Millionen von Arbeitnehmern war die "gute alte" Lohnsteuerkarte über Jahrzehnte bestens vertraut, zum Jahresende wird sie aber endgültig der Vergangenheit angehören. Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Karte sodann überflüssig macht. Die Einführung war eigentlich schon für das Jahr 2011 geplant, musste aber aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben werden. Für Arbeitnehmer gestaltet sich dieses Verfahren noch einfacher, da fortan der Arbeitgeber oder dessen Steuerberater selbst den Abruf der erforderlichen Daten vornimmt. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt demgegenüber eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Der DStV rät, vorsorglich diese „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ genau zu prüfen, um falschen Abzügen vorzubeugen.
Anmerkung: Das BMF hat für Arbeitgeber ein überarbeitetes Schreiben mit detaillierten Anforderungen zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2012 veröffentlicht. Das Schreiben v. - IV C 5 - S 2378/11/10002 können Sie NWB JAAAD-90421 aufrufen.
Quelle: DStV online
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Fundstelle(n):
KAAAF-42577