Antragsfrist; Darlehenszinsen; Einkünftequalifikation; Gutschrift
Rechtsfrage
1. Ist die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG dahingehend auszulegen, dass das Wahlrecht auf die Tarifbesteuerung - hier für in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften stehenden Werbungskosten - dann noch nachträglich ausgeübt werden kann, wenn die Werbungskosten zunächst fälschlicherweise einer anderen Einkunftsart zugeordnet worden sind?
2. Sind die in den Büchern eines Darlehensschuldners gutgeschriebenen Darlehenszinsen dem Darlehensgläubiger zugeflossen?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 32d Abs 2 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2023 S. 537
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2023 S. 277
JAAAH-30864