Kürzung; Schuldzinsen; Typisierung; Überentnahmen; Verfassung
Rechtsfrage
Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot?
Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2019): ,F
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
JAAAH-28525