Umsatzsteuer | Eingabe zur elektronischen Rechnung (DStV)
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert in einer aktuellen Eingabe das BMF zur Klarstellung einiger Punkte in Bezug auf die elektronische Rechnung auf.
Hintergrund: Seit Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 steht eine Konkretisierung der Finanzverwaltung zur Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung aus. Das BMF hatte sich zu dieser Thematik im April vergangenen Jahres in einem NWB SAAAD-83329 zu verschiedenen Inhalten klar geäußert. Dieser steht jedoch auf der Webseite des Ministeriums nicht länger als Download zur Verfügung. Der nunmehr auf Grundlage dieses Katalogs verfasste Entwurf eines einführenden BMF-Schreibens lässt - ursprünglich bereits beantwortete - Fragen offen und erlaubt damit erneut großen Interpretationsspielraum.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Der DStV fordert dringend weitere Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten sowohl auf Mandanten- als auch Beraterseite von vornherein entgegenzuwirken. Ein wesentliches Anliegen ist hierbei, bereits bestehende Unsicherheiten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Rechnungen, die per Email-Anhang empfangen werden, zu beseitigen. Zugleich weist der DStV in seiner Eingabe S 2/12 auf fehlende Klarstellungen zur Aufbewahrung elektronischer Rechnungen als Papierausdruck sowie auf überschreibbaren Medien hin. Die bislang im BMF-Schreiben formulierten Regelungen zur Aufbewahrung von Online-Fahrausweisen sind ebenfalls gegenwärtig nicht ausreichend und bedürfen weiterer Erläuterungen.
Hinweis: Die Eingabe ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier.
Quelle: DStV online
Fundstelle(n):
JAAAF-43532