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BBK Nr. 24 vom

Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ab 2020

Checkliste zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit für den Berater

Tobias Teutemacher

Zum verschärfen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften: Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgerüstet werden. Es gilt eine Übergangsregelung bis zum ; entsprechende Maßnahmen sollten aber unverzüglich in die Wege geleitet werden. Ziel der Neuregelung ist es, das fiskalische Risiko zu minimieren, sowohl in Klein- und Mittelbetrieben als auch in Großbetrieben. Mithilfe der Checkliste in diesem Beitrag können Unternehmen und ihre steuerlichen Berater prüfen, ob die Kassenführung die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die nötigen Dokumentationen vornehmen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Diese Checkliste ist gedacht für Angehörige der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben für Wirtschaftsjahre bzw. Veranlagungszeiträume ab entsprechend beraten wollen.

Hinweis:

Die Checkliste ab 2020 und die aufgrund einer Betriebsprüfung für zurückliegende Veranlagungszeiträume anwendbaren Checklisten zur Kassenführung für Zeiträume bis 2016 bz...

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