Offenbare Unrichtigkeit; Sonderausgabe; Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage
Kann ein Einkommensteuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden, wenn für das Finanzamt die fehlerhafte Eintragung der Vorsorgeaufwendungen in die falsche Kennziffer ohne weiteres erkennbar, die falsche Entscheidung des Steuerberaters hierfür jedoch ursächlich war?
Gesetze: AO § 129, EStG § 10 Abs 1 Nr 2a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
IAAAH-00037