Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des anonymen Kapitaltransfers ins Ausland
Leitsatz
Fördert ein Bankmitarbeiter die spätere Steuerhinterziehung des Bankkunden im Vorbereitungsstadium dadurch, dass er auf Bitten des Kunden Kapitalanlagen anonym ins Ausland transferiert und dadurch dessen Entdeckungsrisiko deutlich verringert, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Die Strafbarkeit entfällt weder wegen berufstypischen Verhaltens noch bei Duldung des Verhaltens durch die Leitung der Bank.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 79 BB 2000 S. 2240 Nr. 44 BFH/NV-Beilage 2001 S. 161 Nr. 2 DStR 2001 S. 96 Nr. 3 NJW 2000 S. 3010 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2007 S. 3470 IAAAA-96975
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