Erstattungszinsen; Steuerbarkeit
Rechtsfrage
1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?
2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?
Gesetze: AO § 236 Abs 4, AO § 233a, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
HAAAH-56365