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Online-Nachricht - Freitag, 07.09.2012

Erbschaftsteuer | Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum (BayLfSt)

Die Rechtsprechung des BFH zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum ist auch auf die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer zu übertragen (.1.1 - 5/2).

Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass das gleichzeitig mit einer Eigentumswohnung erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist. Nach Auffassung des BFH stellt das Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition dar, die nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes fällt ( NWB NAAAA-93936).
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus: Diese Grundsätze sind auch auf die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer zu übertragen. Die Instandhaltungsrücklage ist demnach neben dem Wohnungseigentum i.S.d. § 93 BewG als gesonderte Kapitalforderung zu erfassen und nach § 12 BewG zu bewerten.
Hinweis: Den Text der o.g. Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB MAAAE-16292
Quelle: NWB Datenbank

 

 

Fundstelle(n):
HAAAF-44587