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Online-Nachricht - Mittwoch, 16.09.2009

Verbraucherschutzrecht | Rechnung zum Download bei "Online-Tarif" ausreichend (BGH)

Die in den AGB eines Mobilfunk-Anbieters enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sog. Online-Tarifs lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet- Portal des Anbieters bereitgestellt und vom Kunden als PDF-Dokument abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, stellt keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern dar ().

Die in den AGB eines Mobilfunk-Anbieters enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sog. Online-Tarifs lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet- Portal des Anbieters bereitgestellt und vom Kunden als PDF-Dokument abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, stellt keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern dar (NWB IAAAD-28251).

 

Auch wenn der Kunde zur Einsicht in die Rechnung erst auf das Internet-Portal zugreifen muss, genügt das Unternehmen seiner nebenvertraglichen Verpflichtung zur Erstellung einermonatlichen Rechnung. Die Norm, wonach der Schuldner binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug gerät (§ 286 Abs. 3 BGB), verlange nur den Zugang einer Rechnung, enthalte aber keine Regelung für eine bestimmte Form. Dem Kunden bleibe auch bei dieser Bereitstellung das Recht zur Beanstandung der Rechnung innerhalb der gesetzlichen Frist erhalten. Auf §14 UStG könne sich der Kläger (ein Verbraucherschutzverband) nicht berufen, weil diese Vorschrift nur Regelungen für das Verhältnis zwischen Unternehmern enthält.
 

Fundstelle(n):
HAAAF-13155