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Online-Nachricht - Montag, 23.03.2020

Hinweise zum Kurzarbeitergeld

Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden rückwirkend zum in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Darauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.

Hintergrund: Mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.

Danach gilt Folgendes:

  • Es reicht aus, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

  • Kurzar...