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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 238/16

Gesetze: AO § 145 Abs. 2, AO § 147 Abs. 1, AO § 158, AO § 162, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22, UStDV § 63, UStDV § 64, UStDV § 65, UStDV § 66, UStDV § 67, UStDV § 68, FGO § 96 Abs. 1

Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem Taxibetrieb

Leitsatz

Die Erlöse eines Taxiunternehmers können auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen der Taxen geschätzt werden, wobei grundsätzlich die Nettoumsätze pro Kilometer angesetzt werden können, die sich aus den Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes ergeben, die die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2018 S. 201
PStR 2018 S. 1 Nr. 1
GAAAG-62536

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.08.2017 - 2 K 238/16

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