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Online-Nachricht - Mittwoch, 24.02.2016

Gesetzgebung | Besteuerung von Investmentfonds wird vereinfacht (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit wird die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. EU-rechtliche Risiken, die sich heute aus den unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für inländische und ausländische Investmentfonds ergeben, werden ausgeräumt.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen für die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Der Gesetzentwurf enthält daher ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds. Statt bisher bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen brauchen die Anleger für ihre Steuererklärung zukünftig nur noch vier Angaben:

  1. Höhe der Ausschüttung

  2. Wert des Fondsanteils am Jahresanfang

  3. Wert des Fondsanteils am Jahresende

  4. Handelt es sich um einen Aktienfonds, einen Mischfonds, einen Immobilienfonds oder um einen sonstigen Fonds?

Diese Informationen lassen sich leicht beschaffen. Es wird daher zukünftig ohne steuerliche Nachteile möglich, in ausländische Investmentfonds zu investieren, die keine deutschen Besteuerungsgrundlagen ermitteln. Damit wird das neue Investmentsteuergesetz der steigenden Mobilität der Bürger gerecht.

Über die Reform der Investmentbesteuerung hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des EStG, mit der Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) verhindert werden.

Nach dieser Neuregelung ist die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt. Diese Beschränkung gilt bei Dividendenerträgen von mehr als 20.000 Euro jährlich. Kleinanleger sind daher nicht betroffen.

Die neuen Investmentsteuervorschriften sollen ab dem angewendet werden. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Verhinderung von Cum/Cum-Geschäften soll bereits ab dem gelten, um Gestaltungen schon in der Dividendensaison 2016 zu verhindern

Hinweis:

Weitere Details zu dem Gesetzesvorhaben hat das BMF in seiner Pressemitteilung v. 24.2.2016 zusammengestellt.

Fundstelle(n):
GAAAF-67328