1 %-Regelung; Abfluss; Kraftfahrzeug; Leasing; Privatnutzung
Rechtsfrage
Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem Überschussrechner auf die im Streitjahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln, oder ist der nach der 1 %-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasingsonderzahlung anteilig dem Streitjahr zuzurechnen ist?
Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
FAAAH-46864