Essen; Fahrtätigkeit; Gestellung; Kürzung; Seemann; Verpflegungsmehraufwand
Rechtsfrage
Ist --über den Verweis in § 9 Abs. 4a Satz 4 EStG auf § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG-- die Kürzung nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG (wegen unentgeltlicher Verpflegung durch den Arbeitgeber) auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (hier: Seeleute)?
Gesetze: EStG § 9 Abs 4a S 8, EStG § 9 Abs 4a S 4, EStG § 9 Abs 4a S 2, EStG § 9 Abs 4a S 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
FAAAH-30861