Ausland; Baudenkmal; erhöhte Absetzung; Europarecht; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Polen
Rechtsfrage
Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)?
Gesetze: EStG § 7i Abs 1 S 1, AEUV Art 49, AEUV Art 63
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
EAAAH-30870