E-Bilanz im Konzern: Treiber oder Stolperstein der Digitalisierung?
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 310Die Erstellung und Einreichung der E-Bilanz sind für die Steuerabteilungen der meisten Großunternehmen inzwischen zur reinen Routinetätigkeit ohne nennenswerten Mehrwert geworden. Der digitale Wandel und Tax Compliance-Anforderungen verleihen der E-Bilanz aber eine neue Chance.
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I. Status quo zur E-Bilanz
[i]E-Bilanz einseitig vorteilhaft für die Finanzverwaltung?Durch die Einführung der E-Bilanz wurden Unternehmen erstmals gezwungen, die Implementierung einer Steuerbilanzsoftware anzugehen. Heterogene ERP-Systemlandschaften und komplexe steuerrechtliche Sachverhalte erschweren allerdings die IT-Aufrüstung der Steuerfunktion von Großunternehmen. Vor allem bei Konzernsteuerabteilungen macht sich vielfach Unmut breit, dass die E-Bilanz jedes Jahr aufs Neue einen zeitraubenden Mehraufwand bedeutet und vermeintliche Vorteile nur auf Seiten der Finanzverwaltung liegen. Der Anwendungserlass zu § 153 AO und die allgemeine Tendenz zur Automation der Steuerfunktion haben der E-Bilanz aber zu einer zweiten Chance verholfen.
II. Vorteile der E-Bilanz auf dem Praxis-Prüfstand
[i]E-Bilanz-Vorteile im Praxistest Die im aktuellen FAQ-Katalog von der Finanzverwaltung aufgeführten Vorteile der E-Bilanz sind aus Sicht der Praxis wie folgt zu bewerten:
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Vorteil aus Sicht der
Finanzverwaltung | Bewertung aus Sicht der
Praxis |
Schnell, kostensparend und medienbruchfrei. | Großunternehmen nutzen i. d. R. unternehmensindividuelle
Kontenpläne mit nicht selten mehr als 10.000 Konten. Die Zuordnung dieser
Konten zu den Positionen der Taxonomie bedeutet einen beträchtlichen
Mehraufwand. |
Elektronische Prozesskette von der Buchführung bis zum
Steuerbescheid. | Eine elektronische Prozesskette erfordert die Vereinheitlichung
der Datenformate für die E-Bilanz (XBRL) und die E-Steuererklärung
(„XML-Schema“). Zusätzlich verursacht die Verknüpfung zwischen den
Positionen der Taxonomie und den Eingabefeldern der Steuererklärung erheblichen
Zeitaufwand. |
Verringerte Rückfragen der Finanzverwaltung. | Die komplexen Sachverhalte des deutschen Steuerrechts erschweren
vor allem bei Konzernen den Umgang mit der E-Bilanz (Beispiel: Treuhandmodell).
Rückfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt sind unabwendbar. |
Möglichkeit der zeitnäheren Erlangung von Rechtssicherheit. | Der Eingang der E-Bilanz wird lediglich durch ein sehr kompakt
gehaltenes PDF-Übertragungsprotokoll ohne Stamm- und Bewegungsdaten bestätigt.
Daran wird sich nach Auskunft der Finanzverwaltung mittelfristig auch nichts
ändern. |
Rückübermittlung als künftige Ausbaustufe. | Erste Schritte in Richtung einer beidseitigen elektronischen
Kommunikation sind umgesetzt. Ein Startdatum für die Rückübermittlung gibt es
aber noch nicht. |
Mit [i]Herausforderung für Unternehmen und Finanzverwaltung jährlich über 2,5 Mio. übermittelten Datensätzen ist die E-Bilanz unstrittig ein Treiber der Digitalisierung. Die Herausforderung für Unternehmen und Finanzverwaltung besteht nunmehr darin, die elektronische Kommunikation weiter auszubauen, um potenzielle Synergieeffekte zu realisieren.
Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 296
NWB EAAAH-09645