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Grunderwerbsteuer: Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts beim Anteilskauf
Bei einer grunderwerbsteuerbaren Anteilsübertragung an einer immobilienbesitzenden Gesellschaft kann ein niedrigerer Wert des Grundstücks weder durch den Bilanzansatz noch durch eine Ableitung aus dem Kaufpreis für die Anteile nachgewiesen werden. Es bleibt dann bei dem Grundstückswert, der sich aufgrund des Ertragswertverfahrens ergibt.
Hintergrund: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der Kaufpreis für das Grundstück. Wird aber nicht das Grundstück selbst übertragen, sondern Anteile an einer immobilienbesitzenden Gesellschaft, muss der Wert des Grundstücks gesondert ermittelt werden. Hierfür sieht das Gesetz verschiedene Verfahren vor, z.B. das sog. Ertragswertverfahren für Geschäftsgrundstücke. Der Steuerpflichtige kann allerdings einen ni...