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Online-Nachricht - Freitag, 12.08.2011

Auszubildende | In der Regel keine Lohnsteuerkarte für 2011 erforderlich (OFD)

Alle, die in 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Auf diese Vereinfachungsregelung hat die Oberfinanzdirektion Koblenz kürzlich hingewiesen.


Hierzu führt die Behörde weiter aus: Ausreichend ist, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg. Der Auszubildende erspart sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ihm ansonsten eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen würde. Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Quelle: OFD Koblenz online

 

Fundstelle(n):
EAAAF-42391