Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds (BMF)
Das BMF hat zu den Folgen der Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 4 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst ().
Hintergrund: Die Aufhebung des Investmentgesetzes und die gleichzeitige Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches durch das AIFM-Umsetzungsgesetz v. (BGBl. I S. 1981) erforderte eine Änderung der Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz nahmen. Daher wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) v. (BGBl. I S. 4318) der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz“ nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG mit Wirkung v. neu gefasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung nunmehr auf die „Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes“. Der Umfang der nach der Vorschrift umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.
Hinweis: Den vollständigen Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
EAAAF-12774