Aktie; Bescheinigung; Einziehung; Veräußerung; Verlustverrechnung; Zwang
Rechtsfrage
Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? - Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? - Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden?
Gesetze: EStG 2009 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG 2009 § 43a Abs 3 S 4, EStG 2009 § 20 Abs 6 S 6, EStG 2009 § 20 Abs 6 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.01.2015): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , Zurückverweisung.
Fundstelle(n):
EAAAE-83001