Konkretisierung der Belegvorhaltepflicht
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt im Rahmen der Abgabe der Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 an Stelle der bisherigen Belegvorlagepflicht die Belegvorhaltepflicht.
Detaillierte, katalogisierte, auf den Einzelfall bezogene und dennoch allgemein gültige Konkretisierungen zur Belegvorhaltepflicht kann die Thüringer Steuerverwaltung nicht zur Verfügung stellen. Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes:
Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll.
Durch die Belegvorhaltepflicht werden Art, Umfang und Tiefe der Prüfung der jeweiligen Steuererklärung nicht geändert. An der bereits bestehenden risikoorientierten Bearbeitungsweise wird auch zukünftig festgehalten.
Daraus ergeben sich folgende, allgemein zu beachtende Hinweise:
Auf Beraterseite bestehen Erfahrungen, bei welchen Sachverhalten in der Vergangenheit Belege angefordert wurden. Es ist deshalb grundsätzlich zielführend, in gleichgelagerten Fällen auch in Zukunft schon mit der Steuerklärung die Belege einzureichen, die erfahrungsgemäß nachgefordert werden.
Allgemein gilt, dass je bedeutender der steuerliche Sachverhalt ist, umso sinnvoller ist es, den Beleg sofort einzureichen, da die Anforderungen an die Belegvorlage mit der steuerlichen Bedeutung steigen. Dies ist z. B. der Fall bei einem Sachverhalt, wenn er
neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,
einen außergewöhnlichen (Geschäfts-) Vorfall darstellt,
sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.
Ganz allgemein und grundsätzlich kann tendenziell die Wahrscheinlichkeit einer Rückfrage/Beleganforderung durch Beachtung folgender Hinweise reduziert werden:
Machen Sie möglichst genaue und aussagekräftige Angaben.
Geben Sie keine Gesamtsummen an, sondern – wenn möglich – die Einzelpositionen und nutzen Sie die Mehrfachzeilenindices.
Prüfen Sie auch die allgemeinen Angaben zur steuerpflichtigen Person/zu den steuerpflichtigen Personen auf Aktualität (z. B. hinsichtlich der Bankverbindung).
Geben Sie die Daten kennzifferngerecht in die Steuererklärung ein.
Sofern Sie mit der Steuererklärung Belege angekündigt haben, reichen Sie diese bitte zeitnah ein.
Legen Sie Anträge und sonstige Schreiben nicht den Belegen bei, sondern senden Sie diese zur schnelleren Zuordnung getrennt.
Reichen Sie authentifizierte Erklärungen nicht zusätzlich in Papierform ein.
Reichen Sie die Erklärungen eines Steuerfalls nach Möglichkeit gemeinsam ein.
Reichen Sie Belege – bis zur Möglichkeit einer digitalen Belegübermittlung – in Papierform ein.
Thüringer Landesfinanzdirektion v.
Fundstelle(n):
DAAAG-83218