BFH  - XI R 9/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Änderung; Elektronische Übermittlung; Grobes Verschulden; Offenbare Unrichtigkeit

Rechtsfrage

Ist § 129 AO dahingehend auszulegen, dass bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen und Gewinnermittlungen, bei denen keine eigene Erfassung durch das Finanzamt stattfindet, das Finanzamt sich die Sachverhaltsermittlung und damit etwaige Fehler zu Eigen macht?

Liegt bei der Nichtausfüllung einzelner Felder einer Steuererklärung ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor oder handelt es sich um einen "mechanischen" Fehler?

Gesetze: AO § 129, AO § 173 Abs 1 Nr 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2018):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist erledigt

erledigt durch:

Urteil vom , durcherkannt.

Fundstelle(n):
CAAAH-03623