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Online-Nachricht - Donnerstag, 24.08.2017

Aufzeichnungspflicht bei offener Ladenkasse und 4/3-Rechnung

Der BFH hat in einem ausführlichen AdV-Beschluss umfassende Ausführungen zu den Aufzeichnungspflichten eines 4/3-Rechners bei Nutzung einer offenen Ladenkasse gemacht. Zwar handelt es sich an vielen Stellen nur um vorläufige Äußerungen; dennoch lässt der Beschluss eine deutliche Tendenz zugunsten der Steuerpflichtigen erkennen.

Streitfall: Der vom BFH jetzt entschiedene Fall betraf einen Gastwirt, der seinen Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, fast ausschließlich Bareinnahmen erzielte und eine Ladenkasse verwendete. Der Gastwirt erfasste die Einnahmen pro bedientem Tisch auf einem Zettel, bildete am Tagesende eine Summe und fügte sein Namenszeichen sowie das Datum bei.

Entscheidung: Der BFH macht deutlich, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht im ...