Bedingte Veräußerungsabsicht; Drei-Objekt-Grenze; Ehegatten; Gestaltungsmissbrauch; Gewerblicher Grundstückshandel; Schenkung; Zählobjekt
Rechtsfrage
Ist in die so genannte "Drei-Objekt-Grenze" des gewerblichen Grundstückshandels des Klägers auch ein solches Objekt als Zählobjekt miteinzubeziehen, welches im Wege der Schenkung an die Klägerin übertragen und von dieser in einem zeitlichen Zusammenhang veräußert wurde, weil der Kläger bereits vor der Übertragung des Objekts auf die Klägerin zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten?
Liegt in der unentgeltlichen Übertragung auf die Klägerin ausschließlich zum Zwecke der Vermeidung des Überschreitens der so genannten Drei-Objekt-Grenze ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO?
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1, AO § 42
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2015):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
CAAAF-06273