Fälligkeit; Wiederkehrende Leistung; Zahlung
Rechtsfrage
Ist der unbestimmte Rechtsbegriff der "kurzen Zeit" i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 EStG aufgrund der Fallkonstellation, dass eine am 7. Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember aufgrund der Regelung des § 108 Abs. 3 AO erst am 12. Januar fällig wird, mit mindestens 12 Tagen zu bemessen?
Gesetze: EStG § 11 Abs 2 S 2, EStG § 11 Abs 1 S 2, AO § 108 Abs 3, UStG § 18 Abs 1 S 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Zurücknahme der Revision
Fundstelle(n):
BAAAG-86807