OLG Oldenburg 02.11.2017 14 U 21/17, NWB 51/2017 S. 3922

Beruf | Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberaterleistung

Der Steuerberater haftet wegen schuldhafter Verletzung der ihm aus dem steuerrechtlichen Mandat obliegenden Pflichten (§§ 675, 611, 280 BGB), wenn er seine Mandantin nicht darauf hinweist, dass die Änderung von Feststellungsbescheiden eine verzinsliche Einkommensteuernachzahlung zur Folge haben und diese eventuelle Zinslast durch Vorauszahlungen an das Finanzamt verhindert werden kann. Schadensmindernd wirkt die Anrechnung von Kosten, die im Fall der beratungsgerechten Beauftragung des Steuerberaters mit der Ermittlung des Nachzahlungsbetrags entstanden wären. [i]infoCenter „Haftung des Steuerberaters“ NWB GAAAB-78593

Anmerkung:

Das Gericht führt aus, dass ein Steuerberater im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet sei, den Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Er habe seinen Mandanten möglichst vor Schaden zu schützen, hierzu den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen ( NWB ZAAAC-00901). Nur durch den ungefragten Hinweis hätte der Steuerberater dieser Pflicht genügt. Das Unterbleiben des Hinweises auf die Möglichkeit der Festsetzung von Nachzahlungen zur Einkommensteuer und die Pflicht zu deren Verzinsung waren auch kausal für den Eintritt des von der Mandantin geltend gemachten Schadens. Für sie streite die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (ebenso m. w. N.). Danach sei davon auszugehen, dass der Mandant den Steuerberater auf dessen Hinweis damit beauftragt hätte, den auf Grundlage des nicht bestandskräftigen Feststellungsbescheids zu erwartenden Nachzahlungsbetrag auf die Einkommensteuer zu ermitteln und sodann entsprechende Vorauszahlungen zu leisten. Somit wäre der Zeitraum, für den Zinsen zu zahlen waren, um die Zeit zwischen Leistung der Vorauszahlung und Festsetzung der geänderten Einkommensteuer verkürzt worden.

Fundstelle(n):
NWB BAAAG-67396