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Online-Nachricht - Dienstag, 20.09.2016

Umsatzsteuer | DStV zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für elektronische Veröffentlichungen

Der DStV hat am zur EU-Konsultation über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen kritisch Stellung genommen.

Hintergrund: Nach den derzeitigen Regeln müssen E-Publikationen zum Standard-Mehrwertsteuersatz besteuert werden, während die Mitgliedstaaten bei gedruckten Publikationen niedrigere Mehrwertsteuersätze anwenden dürfen. Die EU-Konsultation sammelte die Ansichten aller Beteiligten über die mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Publikationen (E-Publikationen). Die Konsultationsfrist begann am und endete am (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 26.07.2016).

Wesentliche Kritikpunkte des DStV:

  • Die Umsätze zu ermäßigten Steuersätzen sind schwierig von regelbesteuerten Umsätzen abzugrenzen. Es erfordert einen gestiegenen Personaleinsatz, um eine gesetzeskonforme Besteuerung sicherzustellen.

  • Die Finanzverwaltung kann angemessene Kontrollen nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand durchführen.

    Im Ergebnis stellt die Umsatzsteuerermäßigung oftmals eine versteckte Subventionierung einzelner Branchen dar und führt somit zu Wettbewerbsverzerrungen.

  • Im Ergebnis sollten sämtliche Bücher, egal in welcher Erscheinungsform der regulären Umsatzbesteuerung unterliegen.

  • Eine einheitliche Behandlung der derzeitig ermäßigt besteuerten Bücher sowie der elektronischen Variante solcher Produkte würde den aufgezeigten Aufwand deutlich minimieren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen würden entlastet.

  • Die Abschaffung einer Steuerermäßigung führt unter Umständen zu einer erhöhten Belastung bei den Konsumenten. Eine entsprechende Steuererhöhung lehnt der DStV jedoch strikt ab. Daher müsste der Steuersatz für die Regelbesteuerung entsprechend nach unten angepasst werden.

Hinweis:

Der Volltext der Stellungnahme ist auf der Homepage des DStV abrufbar. Hier wird auch auf den Projektbericht des RWI zu den Auswirkungen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Deutschland verwiesen.

Quelle: DStV Stellungnahme S 08/16 v. (Sc)

Fundstelle(n):
BAAAF-82121