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Online-Nachricht - Donnerstag, 30.07.2015

Bitkom-Leitfaden | Was man über elektronische Rechnungen wissen sollte

Ein neuer Bitkom-Leitfaden erklärt wichtige Regelungen über den Umgang mit elektronischen Rechnungen in zehn Merksätzen. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download auf den Internetseiten des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (kurz: bitkom) bereit.

Ein neuer Bitkom-Leitfaden erklärt wichtige Regelungen über den Umgang mit elektronischen Rechnungen in zehn Merksätzen. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download auf den Internetseiten des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (kurz: bitkom) bereit.
Elektronische Rechnungen werden einfach erstellt, unkompliziert verschickt und schnell verbucht. Zudem erübrigen sich hohe Papierstapel, denn man kann sich digital darum kümmern. Viele Unternehmen setzen jetzt schon auf die elektronische Rechnung, weil sie damit vor allem Geld sparen. Trotzdem stehen Chefs und ihre Buchhalter häufig vor Fragen, wenn sie die digitale Rechnung nutzen wollen.

  • Darf ich eine eingescannte Papierrechnung einfach wegwerfen?

  • Wie funktioniert beim elektronischen Dokument das Prüfungsverfahren?

  • Und wie lange muss ich die Rechnung eigentlich speichern?

Vorschriften wie die Pflichtangaben, die Aufbewahrungsfrist oder die Echtheit der Herkunft müssen auch bei der digitalen Version eingehalten werden.
Wie man dabei rechtlich auf der sicheren Seite ist, erklärt der neue Bitkom-Leitfaden "10 Merksätze für elektronische Rechnungen" kurz und kompakt. Das Dokument beschreibt anhand von zehn einfachen Sätzen wichtige Regelungen und gibt Ratschläge für den unternehmerischen Einsatz elektronischer Rechnungen. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download bereit.Quelle: bitkom, Pressemitteilung v.
Hinweis: Den Leitfaden „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ finden Sie auf den Internetseiten der bitkom.

Fundstelle(n):
BAAAF-47395