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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1631/14 EFG 2016 S. 203 Nr. 3

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 S. 1, GewStG § 2 Abs. 1 S. 1

Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

(1) Für die Entscheidung der Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, kommt es darauf an, ob diese Betätigungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.

(2) Ein Elektromeisterbetrieb mit Elektrohandel und der Betrieb einer Windkraftanlage an einem anderen Ort sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb gemäß § 2 Abs. 1 GewStG, da sie ungleichartig sind und sich nicht gegenseitig stützen und ergänzen.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 203 Nr. 3
BAAAF-17551

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 07.10.2015 - 3 K 1631/14

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