Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Feuerwehr; Firmenwagen; Geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Rufbereitschaft
Rechtsfrage
Ist die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr kein geldwerter Vorteil, wenn der Leiter verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig --auch zu privaten Anlässen-- mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen (ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers)?
Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 42d
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.02.2019): 2019, 32
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Beschluss nach § 126a FGO vom .
Fundstelle(n):
AAAAH-08015