BFH  - VI R 43/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Feuerwehr; Firmenwagen; Geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Rufbereitschaft

Rechtsfrage

Ist die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr kein geldwerter Vorteil, wenn der Leiter verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig --auch zu privaten Anlässen-- mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen (ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers)?

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 42d

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.02.2019): 2019, 32

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt

erledigt durch:

Beschluss nach § 126a FGO vom .

Fundstelle(n):
AAAAH-08015