Änderung; Antrag; Schätzung
Rechtsfrage
Antrag auf "schlichte" Änderung in Schätzungsfällen
Gelten Anträge auf Änderungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst . a i.V.m. § 172 Abs. 1 Satz 3 AO durch Übermittlung von DATEV-Berechnungen innerhalb der Klagefrist als hinreichend konkret gestellt, wenn die Besteuerungsgrundlagen zuvor wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen geschätzt wurden?
Gesetze: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 172 Abs 1 S 3, AO § 162 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2018):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Beschluss nach § 126a FGO vom .
Fundstelle(n):
AAAAH-00031