Konzert
Rechtsfrage
Handelt es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten Disc Jockeys um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen, mit der Folge, dass die Umsätze aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen oder ist der Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG für Party- und Tanzveranstaltungen anzuwenden?
Gesetze: UStG § 12 Abs 2, UStG § 12 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2017): EFG 2017, 259
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
AAAAG-47884