Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 10 K 2759/02 EFG 2006 S. 351 Nr. 5

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, 2

Außergewöhnliche Belastungen

Prozesskosten

Leitsatz

1.Die Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten ist davon abhängig, ob der Steuerpflichtige dem Prozess aufgrund rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung oder einer tatsächlichen Zwangslage nach den Gegebenheiten des Einzelfalles nicht ausweichen konnte.

2. Prozesskosten, die das selbst bewohnte Haus betreffen, können dann abziehbar sein, wenn es in dem Rechtsstreit nicht nur um eine bloße Beeinträchtigung der Wohnqualität geht, sondern die Wohnsituation als Existenzgrundlage betroffen ist und der Prozess geführt wird, um ein menschenwürdiges Wohnen in dem betreffenden Objekt sicherzustellen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 351 Nr. 5
AAAAB-76090

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 24.11.2005 - 10 K 2759/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen