Schnelle Antwort

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind pauschal mit 1.260 € jährlich abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; voller Abzug, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, ist ein Abzug des Arbeitszimmers nur noch über die Homeoffice-Pauschale für die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage möglich.
Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ist der Abzug von 105 € pro Monat möglich. ( § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 1EStG)

Arbeitszimmer, Anerkennung und Umfang des Betriebsausgabenabzugs
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§ 15 Abs. 1a UStG nicht greift. Weil keine außerunternehmerische Verwendung des Arbeitszimmers  vorliegt, stellen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer  sowie die Kosten der Ausstattung, die...in Abzug gebracht werden dürfen, ist zunächst, dass überhaupt ein steuerlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer  vorhanden ist. Voraussetzung für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers  ist, dass der betreffende Raum so gut

Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer (Buchempfehlung)
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wird, macht dafür keinen Unterschied. Häufig führen Streitigkeiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Arbeitszimmers  vor das Gericht, so z. B. die Ermittlung des Aufgabegewinns beim häuslichen Arbeitszimmer  (...VI. Kosten für Einrichtungsgegenstände VII. Erstattungen von Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers  VIII. Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers  1. Einkünfte aus

Einkommensteuererklärung 2023
Allgemeine Veranlagungshinweise und Erläuterungen zu den Vordrucken 2023
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Unbegrenzter Abzug Danach bleiben Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer  sowie die Kosten der Ausstattung weiterhin unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer  den Mittelpunkt der gesamten...Bei der Tagespauschale werden bis zu 210 Tage berücksichtigt. Für die Berücksichtigung ist ein häusliches Arbeitszimmer  nicht erforderlich. Die Tagespauschale darf nicht für Zeiträume geltend gemacht werden, für die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer  (Zeile 60) erklärt werden.

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