Handelsrechtliche Auswirkungen des Einwegkunststofffondsgesetzes
Die EU will Hersteller von Einwegkunststoffprodukten verstärkt in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte nehmen.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berücksichtigung eines noch nicht bewilligten Investitionszuschusses bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Anlagen im Bau“.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 27.3.2024 den Bericht „2023 Corporate Reporting Enforcement and Regulatory Activities“ veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die ESMA über die Enforcement-Aktivitäten der ESMA und der zuständigen nationalen Enforcement-Stellen des abgelaufenen Jahres in der EU.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat die Podcast-Reihe „Fit für die Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Wirtschaftsprüfern ein kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen anzubieten.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte und die Datenpunkte.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, werden diese nicht gem. § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens. Diesen Streit entschied am 25.10.2023 der BFH.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für April 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für März 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Grund ist, dass das Amt damit dem Umstand Rechnung tragen will, dass es immer noch Nachwirkungen der Corona-Pandemie gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/lt0e7.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt u. a. Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO).
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Januar 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Europäische Kommission will die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen zum Jahreswechsel 2024 um mindestens 20 % anheben. Die Anhebung der Schwellenwerte hat u. a. Auswirkungen auf die Berichtspflicht. Beispielsweise müssen Unternehmen, die bislang als „große Kapitalgesellschaften“ gelten, ab 2025 den Lagebericht u. U. nicht mehr um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/x7ud4 und https://go.nwb.de/moh15.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Einführung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den 30.6.2026 zu verschieben.