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Internationale Rechnungslegung

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Entwurf zu „Unternehmenserwerbe – Angaben, Goodwill und Wertminderung“

Der IASB hat am 14.3.2024 den ED 2024/1 „Unternehmenserwerbe – Angaben, Goodwill und Wertminderung“ mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 veröffentlicht. Der IASB trägt damit der Rückmeldung von Stakeholdern Rechnung. Die Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Informationen über Unternehmenserwerbe zu verbessern, damit Investoren den Erfolg solcher Erwerbe fundierter beurteilen können.

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Aktivitäten zum IASB-Entwurf ED/2023/5

Das DRSC führt mit dem österreichischen Standardsetzer (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) sowie mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 3.3.2024 eine gemeinsame outreach-Veranstaltung zu dem IASB-Entwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ durch. Das DRSC möchte in der Veranstaltung Meinungen zu den Vorschlägen sowie Fragen zum IASB-Entwurf erfahren.

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