Beweiswert eines CMR-Frachtbriefs im Rahmen eines Reihengeschäfts
Nach bis zum 31.12.2019 geltendem Recht war für die Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände maßgeblich, ob der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, im Inland übertragen hat. Für diese Frage hat ein CMR-Frachtbrief keinen Beweiswert.