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Rechtsprechung

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Ergebniszurechnung bei rückwirkender Einbringung

Wird eine Personenhandelsgesellschaft rückwirkend im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in eine andere Personenhandelsgesellschaft eingebracht, so ist der übernehmenden Personengesellschaft das laufende Ergebnis der übertragenden Personengesellschaft erst ab dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag (z. B. ab dem 1.1.) zuzurechnen. An dem diesem Tag vorausgehenden steuerlichen Übertragungsstichtag (z. B. dem 31.12.) entsteht zwar ggf. ein Einbringungsgewinn oder ein Einbringungsfolgegewinn der übernehmenden Personengesellschaft, indes ist das laufende Ergebnis der übertragenden Gesellschaft noch dieser selbst zuzurechnen, so der BFH mit Urteil v. 14.3.2024. Gleiches gilt auch für den Gewerbeertrag und für einen auf den 31.12. des vorangegangenen Jahres festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust der übertragenden Gesellschaft: Er ist zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch bei Letzterer, nicht hingegen bei der übernehmenden Personengesellschaft festzustellen, so der IV. Senat in einer den gleichen Sachverhalt betreffenden Parallelentscheidung vom selben Tage – IV R 1/24 (IV R 7/21), nv.

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Einkommensteuer //

Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei einem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers (FG)

Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber, aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (Niedersächsisches FG, Urteile v. 15.2.2024 - 2 K 52/23 sowie 2 K 72/23; Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, BFH-Az. IX B 34/24 und IX B 37/24).

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Abo BFH //

Berechnung der Marge bei Differenzbesteuerung im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Der BFH hat im Anschluss an zwei EuGH-Vorlagen geurteilt, dass bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb systemwidrig nicht die Bemessungsgrundlage für eine spätere Lieferung mindert. Es sei zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung an einen Teilerlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nach Ermessen des Gerichts zu denken.

Abo Umsatzsteuer //

Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG

Die Vorschrift des § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG setzt voraus, dass dem leistenden Unternehmer ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht. Für die Änderung der Steuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG ist es hingegen unerheblich, ob der Leistende den ihm gegen den Leistungsempfänger zustehenden Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer in dem Verfahren nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG tatsächlich abtritt.

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Einkommensteuer //

Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags (BFH)

§ 67 Satz 1 Halbsatz 2 EStG begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist (BFH, Urteil v. 30.01.2024 - III R 15/23; veröffentlicht am 2.5.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind (BFH)

Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum BFH, Urteil v. 30.4.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014) (BFH, Urteil v. 30.1.2024 - III R 42/22; veröffentlicht am 2.5.2024).

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Abo Umwandlungssteuer //

Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr des steuerlichen Übertragungsstichtags (BFH)

Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat (BFH, Urteil v. 14.03.2024 - IV R 6/21; veröffentlicht am 2.5.2024).

Abo Gewerbesteuer //

Zur zweistufigen Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden und befindet sich darunter auch eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, ist eine zweistufige Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorzunehmen. Zunächst ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstätten aufzuteilen, sodann ist der auf die mehrgemeindliche Betriebsstätte entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag auf die an dieser beteiligten Gemeinden zu verteilen. Für diesen zweiten Zerlegungsschritt ist dabei nach § 30 GewStG der Zerlegungsanteil nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten zu ermitteln.

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Abo Einkommensteuer //

Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft (BFH)

Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 UmwStG ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft (BFH, Urteil v. 13.12.2023 - VI R 3/22; veröffentlicht am 2.5.2024).

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