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§ 18 UStG Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 1996
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1996 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
– | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1996 |
– | USt 1 H | Antrag auf
Dauerfristverlängerung
und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1996 |
– | USt 1 E | Anleitung zur
Umsatzsteuer-Voranmeldung 1996 |
(2) Durch Artikel 20 Nr. 15 des Jahressteuergesetzes 1996 vom (BGBl 1995 I S. 1250) ist § 18 b UStG geändert worden. Die Verpflichtung zur Angabe innergemeinschaftlicher Warenbewegungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist entfallen. Dementsprechend sind im Vordruckmuster USt 1 A der Text in Zeile 19 und die Kennzahl 95 gestrichen worden.
(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern USt 1 A und USt 1 H gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(4) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil – soweit sachlich möglich – mit den Vordruckmustern, die von den amtl...