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NWB Nr. 50 vom Seite 4607 Fach 6a Seite 151

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1993

von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Arbeitnehmer § 19 EStG

1. Stromableser als Arbeitnehmer

(BStBl 1993 II S. 155; LX102636) betr. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 1 Abs. 2 LStDV.

Ob ein Stpfl. als Arbeitnehmer anzusehen ist, richtet sich stets nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. Im Streitfall hatte das FG entschieden, daß die Tätigkeit der Ehefrau des Klägers als Stromableserin wegen ihrer Weisungsgebundenheit, ihrer organisatorischen Eingliederung in die E-AG und wegen ihres fehlenden eigenen Unternehmerrisikos als die einer Arbeitnehmerin zu werten sei. Dem trat der BFH bei. Stromableser können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn die Vertragsparteien ”freie Mitarbeit” vereinbart haben und das Ablesen in Ausnahmefällen durch einen zuverlässigen Vertreter erfolgen kann.

2. Amateurfußballspieler als Arbeitnehmer

(BStBl 1993 II S. 303; LX103005) betr. § 19 EStG.

Hinweise: Wilke, NWB F. 6 S. 3515; Anm. in HFR 1993 S. 322.

Sport wird in weitaus überwiegendem Maße zum Selbstzweck, also mehr oder weniger zur Freizeitgestaltung und/oder zur Stärkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit, also nicht des Entgelts wegen ausgeübt. Das ist auch noch der Fall, wenn der Sportler für seine Betätigung einen finanziellen Ersatz erhält, der nur den tatsächli...

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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1993

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