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Arbeitshilfe Januar2022
Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder unterliegt bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG?
Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().