Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 6050 / 4

§ 3 KraftStG Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den für die Verkehrsteuern zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder bittet das FinMin Baden-Württemberg künftig die erforderliche Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG für diplomatische und berufskonsularische Vertretungen anhand der in Ablichtung beigefügten Liste des Auswärtigen Amtes (Stand April 2003) zu prüfen.

Soweit die Bezugserlasse sowie weitere Erlasse zur Kraftfahrzeugsteuer (die o.a. Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) entgegenstehende Weisungen enthalten, sind diese nicht mehr anzuwenden.

Anlage

Gegenseitigkeitsliste Kfz-Steuer-Befreiung


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Befreiung von der Kfz-Steuer wird in folgendem Umfang gewährt:

Land
Dienst-Kfz
Diplomaten
VtP/dHP
Ägypten
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Äthiopien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Afghanistan
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Albanien
Anzahl der Kfz darf max. der halben Personalstärke entsprechen
Verheiratete: bis zu 2 Kfz; Kfz der Kinder zusätzlich befreit;
Alleinstehende: 1 Kfz; jeweils 1 Motorrad
1 Kfz;
1 Motorrad
Algerien
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz, Zweit-Kfz muss auf Ehepartner zugelassen werden;
Alleinstehende: 1 Kfz
nicht befreit
Angola
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
bis zu 2 Kfz
Argentinien
uneingeschränkt
bis zu 3 Kfz;
Leiter der Vertretung bis zu 4 Kfz;
Befreiungen ausschl. für Neuwagen / erstmalig eingeführte (Neu- oder Gebraucht)wagen
nicht befreit
Armenien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Aserbaidschan
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Australien nur Botschaft
uneingeschränkt
uneingeschränkt; auch auf Familienangehörige zugelassene Kfz sind steuerbefreit
uneingeschränkt
Bahrain
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
1 Kfz
Bangladesh
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Belgien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Benin
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Bolivien
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Bosnien u. Herzegowina
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Botsuana
uneingeschränkt
2 Kfz
2 Kfz
Brasilien
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz, davon erstes aus nationaler Produktion
1 Kfz
Brunei
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
bis zu 2 Kfz
Bulgarien
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
bis zu 2 Kfz
Burkina Faso
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Burundi
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Chile
uneingeschränkt
bis zu 3 Kfz für Leiter;
bis zu 2 Kfz Diplomaten
VTP: 1 Kfz;
dHP: nicht befreit (faktisch sind alle Entsandten auf der Diplomatenliste angemeldet)
VR China
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Costa Rica
uneingeschränkt
1 Kfz; Ausnahme für Leiter
s. Diplomaten
Côte d’Ivoire
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Dänemark
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Dominikanische Republik
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Ecuador
für in Deutschland erworbene Kfz: nicht befreit: bei import. Kfz: uneingeschränkt
bei import. Kfz: Leiter
bis zu 2 Kfz;
Diplomaten: 1 Kfz
bei import. Kfz: 1 Kfz

(s. auch Zuschrift an 701-9/-91 vom - 701-701 AM 15/ECU)
El Salvador
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Eritrea
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
bis zu 2 Kfz
Estland
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Finnland
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Frankreich
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Gabun
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Georgien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Ghana
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Griechenland
uneingeschränkt; die Zahl der Dienstwagen darf 1 Drittel der Gesamtzahl der diplomatischen bzw. berufskonsularischen Mitglieder der Mission nicht übersteigen
Leiter: bis zu 2 Kfz;
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
nicht befreit
Großbritannien
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
VtP: bis zu 2 Kfz;
dHP: nicht befreit
Guatemala
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Guinea
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Haiti
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Heiliger Stuhl
s. Italien
Honduras
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
1 Kfz
Indien
uneingeschränkt
Indonesien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Irak, schwebende Gegenseitigkeit
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Iran
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Irland
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
Island
uneingeschränkt
uneingeschränkt
1 Kfz
Israel:
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
1 Kfz, unabhängig vom Familienstand; faktisch stehen alle Entsandten auf der Diplomatenliste; dHP: nicht befreit
Italien
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
bis zu 2 Kfz,
dHP: nicht befreit
Jamaika
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Japan
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Jemen
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Jordanien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Jugoslawien
uneingeschränkt
bis zur Anzahl der vollj. Familienmitglieder
s. Diplomaten
Kambodscha
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz; zusätzlich für alle: 1 Motorrad
s. Diplomaten
Kamerun:
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Kanada
”reasonable amount”
”reasonable amount”, Praxis: Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz; pro vollj. Kind: zusätzlich 1 Kfz
s. Diplomaten
Kasachstan
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten, wenn zur Diplomatenliste angemeldet
Katar
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Kenia
uneingeschränkt
uneingeschränkt
nicht befreit
Kirgisistan
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Kolumbien
uneingeschränkt
Leiter: bis zu 2 Kfz; Diplomaten: 1 Kfz unabhängig v. Familienstand
nicht befreit
Kongo. Dem Rep. (fr. Zaire)
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Kongo (Republik)
Botschaft Brazaville derzeit nicht operativ tätig
Korea (Süd-)
uneingeschränkt ”reasonable number”
Verheiratete: bis zu 2 Kfz; Alleinstehende: 1 Kfz
nicht befreit
Korea (Dem. VR)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Kroatien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Kuba
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
Keine Unterscheidung; faktisch sind alle Entsandten auf der Diplomatenliste angemeldet
Kuwait
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Laos
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Lesotho
Lettland
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Libanon
uneingeschränkt
Leiter: 2 Kfz; Verheiratete: bis 2;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Libyen
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Liberia (s. Côte d’Ivoire)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Litauen
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Luxemburg
uneingeschränkt
uneingeschränkt, allerdings max. 2 Kfz mit CD-Nummer
dHP: nicht befreit
Madagaskar
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Malawi
uneingeschränkt
Leiter: uneingeschränkt; Diplomaten: bis 2 Kfz
VtP: 1 Kfz dHP: nicht befreit
Malaysia
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2
Alleinstehende: 1 Kfz
1 Kfz
faktisch sind alle Entsandten auf der Diplomatenliste angemeldet
Mali
uneingeschränkt
1 Kfz (pro Familie)
s. Diplomaten
Malta
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
Verheiratete: bis 2;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Marokko
uneingeschränkt
Verheiratete: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
nicht befreit
Mauretanien
uneingeschränkt
1 Kfz (pro Familie)
s. Diplomaten
Mazedonien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Mexiko
angemessene Anzahl
Verheiratete: 2 Kfz, in Ausnahme 3 Kfz,
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Moldau
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Mongolei
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Mosambik
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Myanmar
uneingeschränkt
1 Kfz
nicht befreit
Namibia
uneingeschränkt
Verheiratete: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
Verheiratete: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
Nepal
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Neuseeland
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
Verheiratete: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
dHP: nicht befreit
Nicaragua
uneingeschränkt
1 Kfz
s. Diplomaten
Niederlande
uneingeschränkt
Leiter 3 Kfz;
alle anderen 2 Kfz
s. Diplomaten, sofern Entsandte
Niger
uneingeschränkt
1 Kfz (gilt nicht für Leiter)
1 Kfz
Nigeria
uneingeschränkt (faktische - Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Norwegen
uneingeschränkt
Verheiratete: 2;
Alleinstehende: 1 Kfz
1 Kfz
Österreich
uneingeschränkt
bis zu 4 Kfz
s. Diplomaten
Oman
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Pakistan
uneingeschränkt
uneingeschränkt
s. Diplomaten
Panama
uneingeschränkt
Leiter: bis zu 2 Kfz;
Diplomaten: 1 Kfz
s. Diplomaten
Papua Neuguinea
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Paraguay
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Peru
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Philippinen
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Polen
uneingeschränkt
1 Kfz;
Mitarbeiter mit Familie: 2 Kfz
s. Diplomaten
Portugal
uneingeschränkt
1 Kfz;
Verh. mit Ehepartner am Dienstort 2 Kfz
1 Kfz,
dHP: nicht befreit
Ruanda
uneingeschränkt (zu zahlen ist lediglich Miete für Kennzeichenschilder)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Rumänien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Russische Föderation
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz
nicht befreit
Sambia
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Saudi-Arabien
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Schweden
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Schweiz
uneingeschränkt
befreit für jedes abgabenfrei eingeführte Kfz
s. Diplomaten, außer dHP
Senegal
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Sierra Leone
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Simbabwe
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Singapur
uneingeschränkt
uneingeschränkt
nicht befreit
Slowakische Republik
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Slowenien
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Spanien
uneingeschränkt
Leiter: bis zu 4 Kfz;
Diplomaten: max. 3 Kfz
1 Kfz;
dHP: nicht befreit
Sri Lanka
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt: dHP: nicht befreit
Sudan
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Südafrika
uneingeschränkt
Verheiratete: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
Verheiratete: 2 Kfz; Alleinstehende: 1 Kfz
Syrien
uneingeschränkt
Verheiratete mit Familie: 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Tadschikistan.
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Tansania
Thailand
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Togo
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Trinidad u. Tobago
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Tschad
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Tschechische Republik
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Türkei
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
1 Kfz
Tunesien
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
nicht befreit
Turkmenistan
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Uganda
uneingeschränkt
bis zu 2 Kfz
s. Diplomaten
Ukraine
uneingeschränkt
Verheiratete: bis zu 2 Kfz;
Alleinstehende: 1 Kfz
s. Diplomaten
Ungarn
uneingeschränkt
1 Kfz; bei weireren erwachsenen angemeldeten Familienmitgliedern je 1 weiteres Kfz
s. Diplomaten, sofern Entsandte
Uruguay
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Usbekistan
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
USA
siehe Vereinigte Staaten von Amerika
Vatikanstadt
siehe Heiliger Stuhl: s. Italien
Venezuela
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Vereinigte Arabische Emirate:
alle uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
Ver. St. von Amerika
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Vietnam
uneingeschränkt (faktische Gegenseitigkeit)
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Weißrussland
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Zentralafrik. Republik
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Zypern
uneingeschränkt
Leiter bis zu 2 Kfz; andere Entsandte ebenfalls, sofern Gegenseitigkeit gegeben ist
s. Diplomaten

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 6050 / 4

Fundstelle(n):
PAAAA-80640