Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Kroatien

Allgemeines

Die kroatische Umsatzsteuer (Porez na dodanu vrijednost – PDV) entspricht den Vorgaben der MwStSystRL. Aufgrund des erst zum erfolgten EU-Beitrittes ist das kroatische Umsatzsteuerrecht allerdings auch heute noch im Wandel, um den Einklang mit EU-Recht immer weiter sicherzustellen.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft oder Gruppenbesteuerung ist im kroatischen Umsatzsteuerrecht nicht vorgesehen, so dass Unternehmer jeweils gesondert registriert und zur Umsatzsteuer veranlagt werden.

Während in Kroatien ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze 300.000 HRK (ca. 40.000 €) überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registrieren lassen, sobald in Kroatien steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.

Für Steuerpflichtige mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen sowie für nicht unternehmerische juristische Personen ist eine Registrierung erforderlich, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von ...

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