Erbauseinandersetzung; Erbschaftsteuer; Steuerbegünstigung; Zeitraum
Rechtsfrage
Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?
Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?
Gesetze: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 13c
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
KAAAH-87222